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   OVG Sachsen, 20.12.2017 - 4 A 577/16.A   

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https://dejure.org/2017,56601
OVG Sachsen, 20.12.2017 - 4 A 577/16.A (https://dejure.org/2017,56601)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.12.2017 - 4 A 577/16.A (https://dejure.org/2017,56601)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 4 A 577/16.A (https://dejure.org/2017,56601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG, § 227 ZPO, § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG
    Rechtliches Gehör; Abwesenheit in mündlicher Verhandlung; Terminsaufhebungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2017 - 4 A 577/16
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch im Asylprozess ein erheblicher Grund für eine Verlegung bzw. Vertagung nicht bereits dann - quasi automatisch - anzunehmen, wenn ein anwaltlich vertretener Asylbewerber, dessen persönliches Erscheinen nicht nach § 95 VwGO angeordnet worden ist, wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen verhindert ist, selbst an der Verhandlung teilzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 -, juris Rn. 8).

    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich ausreichend vertretenen Beteiligten wird dagegen durch seinen Gehörsanspruch nicht geschützt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2017 - 4 A 577/16
    Bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist auszuführen, welche Tatsachen bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wären und dass diese Tatsachen zur Klärung der Rechtslage im Sinne der Partei geeignet gewesen wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Juli 1985 - 9 B 71./85 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2017 - 4 A 577/16
    Allerdings ist eine persönliche Anhörung eines Asylbewerbers zur Aufklärung von tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen in seinem Sachvortrag durch dessen Befragung in der mündlichen Verhandlung regelmäßig geboten, wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vortrags oder die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers ankommt (zu Art. 16a GG: BVerfG, Beschluss v. 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230

    Unbegründeter Terminverlegungsantrag

    So kann das Unterbleiben einer persönlichen Anhörung je nach den Umständen des Einzelfalles verfahrensfehlerhaft sein, wenn es für die Entscheidung nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auf den persönlichen Eindruck von dem Asylbewerber ankommt, etwa weil das Gericht auf seine Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben abstellt (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 12.12.2017 a.a.O.; B.v. 20.4.2018 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 20.12.2017 - 4 A 577/16.A - juris Rn. 4).
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